GÖD/ZA-Info Nr. 04 - 2023/24
GÖD-Familienunterstützung 2023 - Erinnerung
Die GÖD-Familienunterstützung wird nur für das lfd. Kalenderjahr gewährt und kann nicht rückwirkend ausbezahlt werden. Kolleginnen und Kollegen die noch nicht für das Jahr 2023 angesucht haben, bitte mittels Formulars ansuchen.
Die Unterstützung beträgt:
Erhöhung der Familienleistungen
Die 2023 nach langjähriger GÖD-Forderung eingeführte Valorisierung der Familien-leistungen wird mit 01.01.2024 mit 9,7 % Erhöhung umgesetzt. Erhöht werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus.
Auszugsweise nachstehend die Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge der Familienbeihilfe: