GÖD/ZA-Info Nr. 17 - 2020/21
Erreicht - Höchstausmaß anrechenbarer Vordienstzeiten im pd-Schema
Mit der Dienstrechtsnovelle 2020 ist eine Anrechnung von Vordienstzeiten im Entlohnungsschema pd bis zum Höchstausmaß von 12 Jahren möglich.
Bei allen Kolleginnen und Kollegen die in der Zeit vom 9. Juli 2019 bis 31. Dezember 2020 in den Schuldienst eingestellt worden sind, wurden Vordienstzeiten von nur max. 10 Jahren berücksichtigt.
Gemeinsam mit der Bildungsdirektion ist es uns gelungen, dass jetzt auch für diese Kolleginnen und Kollegen eine max. Anrechnung der Vordienstzeiten bis zu 12 Jahren möglich ist.
Die Neuberechnung des Besoldungsdienstalters wird von der Bildungsdirektion für OÖ erledigt. Die betroffenen Lehrpersonen müssen kein neuerliches Ansuchen stellen.