Dienstverhältnis - Dienstvertrag
Themen
Meldepflicht
Der Erlass des Landesschulrates gibt eine Übersicht, in welchen Fällen eine Meldepflicht an den Dienstgeber besteht.
Die Bildungsdirektion für Oberösterreich weist darauf hin, dass Lehrerinnen und Lehrer gem. § 37 Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz Meldepflichten unterliegen.
Aus gegebenem Anlass wird insbesondere auf § 37 Abs 2 des Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes aufmerksam gemacht. Soweit sich nicht aus anderen Rechtsvorschriften weitere Meldepflichten ergeben, sind demnach im Dienstweg zu melden:
1. Namensänderung,
2. Standesveränderung,
3. Veränderung der Staatsbürgerschaft oder Staatsangehörigkeit,
4. Änderung des Wohnsitzes,
5. Besitz eines Bescheides nach § 14 Abs 1 oder 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes, BGBl. Nr. 22/1970.
Diese Meldepflichten gelten auch für Personen, denen ein Karenzurlaub gewährt wurde.
Erstanmeldung (Erstzulassung) an der Pädagogischen Hochschule
Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion für die Erstanmeldung.
Sondervertragliche Einstufung nach der Pädagogischen Hochschule
Ansuchen um sondervertragliche Einstufung nach der Defensio für das Lehramt an Berufsschulen.
Sondervertragliche Einstufung nach der PH - Nachzahlung Stufe II
Ansuchen für sondervertragliche Einstufung und Nachzahlung der Stufe II, wenn aus schulorganisatorischen Gründen die Ausbildung nicht innerhalb von 5 Jahren abgeschlossen werden konnte.
Nebenbeschäftigung - Meldung an die Bildungsdirektion
Hier finden Sie das Formular der Bildungsdirektion zur Meldung einer Nebenbeschäftigung!
Versetzung
Ansuchen um Versetzung für das darauffolgende Jahr sind bis 15. April im Dienstweg an die Bildungsdirektion zu übermitteln.