GÖD/ZA-Info Nr. 02 - 2022/23
Erhöhung Fahrtkostenzuschuss
Im Rahmen der letzten Novellierung der Regelung betreffend Fahrtkostenzuschuss konnte die GÖD die automatische Valorisierung der Beträge durchsetzen.
Der Fahrtkostenzuschuss gebührt ab dem Zeitpunkt der Erfüllung der Voraussetzungen für das Pendlerpauschale.
Ab 1. September 2022 beträgt der Fahrtkostenzuschuss für jeden vollen Kalendermonat (in Klammer die bisherigen Beträge)
Einfache Fahrtstrecke |
Betrag ab 1.09.2022 (bisher) |
20 km bis 40 km |
€ 23,01 (€ 21,78) |
mehr 40 km bis 60 km |
€ 45,50 (€ 43,06) |
mehr als 60 km |
€ 68,01 (€ 64,36) |