GÖD/ZA-Info Nr. 10 - 2023/24

Erhöhung des GÖD-Bildungsförderungsbeitrages

Ab 1. Jänner 2024 wird der Bildungsförderungsbeitrag für alle GÖD-Mitglieder erhöht. Diese Erhöhung betrifft alle Abschlüsse, die ab 1. Jänner 2024 erworben werden.
Alle Abschlüsse, die innerhalb der einjährigen Nachreichfrist mit Abschluss 2023 eingehen, werden nach den Beträgen des Jahres 2023 berechnet.
Der Antrag kann auch online im Mitgliederbereich unter https://www.goed.at/ beantragt werden.

GÖD-Familienunterstützung 2024

Der Vorstand der GÖD hat für das Jahr 2024 die Familienunterstützung für Mitglieder beschlossen. Diese Unterstützung ist für Familien mit drei oder mehr Kindern bzw. Familien, die für ein oder mehrere Kinder die erhöhte Familienbeihilfe bekommen.

Das Informationsblatt und das Ansuchen ist auch auf der GÖD-Homepage (im Mitgliederbereich) abrufbar.

Altuelle Werte in der Sozialversicherung

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage:

€ 6.060,00

Geringfügigkeitsgrenze (monatl.):

€ 518,44

Rezeptgebühr:

€ 7,10

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