GÖD/ZA-Info Nr. 06- 2024/25
Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten
Nach Absprache mit der Bildungsdirektion für OÖ kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden. Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrer:innen, 15. Dezember für Vertragslehrer:innen) ausbezahlt. Der Weihnachtszuschuss scheint auf dem Gehaltszettel unter „Geldaushilfe“ auf.
Ein eigenes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2025 im Dienstweg müssen nur jene Lehrer:innen stellen, die deshalb selbst keinen Kinderzuschuss beziehen, weil ihr Ehepartner bzw. ihre Ehepartnerin als öffentlich Bedienstete:r Anspruch auf den Kinderzuschuss hat.
Wenn beide Elternteile Lehrpersonen an einer Berufsschule sind oder der andere Elternteil Lehrer:in an einer allgemeinbildenden Pflichtschule ist, erhält nur einer den Weihnachtszuschuss und zwar jener, welcher den Kinderzuschuss bezieht.
Dienstrechtsnovelle 2024
Dienstfreistellung zur Begleitung von Kindern bei Rehabilitationsaufenthalten.
Den Kolleginnen und Kollegen wird die Möglichkeit eingeräumt, ihr Kind, sofern es das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat, während eines stationären Rehabilitationsaufenthalts bis zu vier Wochen zu begleiten.