GÖD/ZA-Info Nr. 08 - 2022/23
Erhöhung der Familienleistungen
Eine langjährige Forderung der GÖD wird ab 01.01.2023 erfüllt - die jährliche Valorisierung der Familienleistungen wie Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld.
Auszugsweise nachstehend die Gegenüberstellung der bisher gültigen und künftig gültigen Beträge der Familienbeihilfe:
Alterstaffel |
ALT |
NEU |
ab 01.01.2018 |
ab 01.01.2023 | |
bis zum vollendeten 3. Lebensjahr |
€ 114,00 |
€ 120,60 |
ab dem vollendeten 3. Lebensjahr |
€ 121,90 |
€ 129,00 |
ab dem vollendeten 10. Lebensjahr |
€ 141,50 |
€ 149,70 |
ab dem vollendeten 19. Lebensjahr |
€ 165,10 |
€ 174,70 |
2. Dienstrechtsnovelle 2022
Die Gehaltserhöhung 2023 für die Öffentlich Bediensteten wurde diese Woche im Parlament beschlossen. Die Gehälter steigen mit 1.1.2023 zwischen 9,41 und 7,15 Prozent. Die Vergütungen und Zulagen werden um 7,32 Prozent erhöht.
Öffnungszeiten Weihnachten
Unser Büro ist in den Weihnachtsferien ab 2. Jänner 2023 von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt. In dringenden Fällen sind wir per E-Mail erreichbar: