GÖD/ZA-Info Nr. 12 - 2022/23
Korrektur Beförderungszuschuss
Der erhöhte Beförderungszuschusses kann jetzt doch nur verwendet werden, wenn ein Nachweis über die Benutzung eines Massenbeförderungsmittel erbracht wird.
Es gelten daher die alten Werte, wenn der Nachweis nicht erbracht wird.
Daher sind wieder die alten Formulare auf der Homepage downloadbar.
Zeitkonto - Meldung bis 1. März 2023
Alle Kolleginnen und Kollegen, die für das Schuljahr 2023/24 ein Ansuchen um Verbrauch des Zeitkontos stellen wollen, müssen den Antrag bis spätestens 1. März 2023 im Dienstweg einreichen.
Landeslehrerunterstützungsverein „LUV“
Der Landeslehrerunterstützungsverein ist eine Sozialeinrichtung der Pflichtschullehrer Oberösterreichs und bietet für Vereinsmitglieder einen Zinsenzuschuss zu einem Bankdarlehen, der die monatliche Kreditrückzahlung vermindert. Die maximale Kredithöhe beträgt € 10.000,00.
Neulehrerinnen und Neulehrer können eine „Berufsstarthilfe“ in der Höhe von € 5.000,00 beantragen, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach Dienstantritt dem LUV beitreten.
Alle Informationen dazu sind auch auf der der Homepage abrufbar.
Die nächste LUV-Vergabesitzung findet am Dienstag, 7. März 2023 statt.
Alle Ansuchen, die bis spätestens Montag, 27. Februar 2023 im ZA-Büro einlangen, können noch berücksichtigt werden.