GÖD/ZA-Info Nr. 10 - 2019/20

Sabbatical - Besserstellung für Berufsschulen

Viele Verhandlungen von unserem GÖD-Bundesvorsitzenden Andreas Mascher mit dem BMBWF führten zum Erfolg:
Zusätzlich zum Sabbatical für ganze Schuljahre mit einer Rahmenzeit von 2 – 5 Jahren und einem Freistellungszeitraum von einem Jahr wurde jetzt nur für Berufsschulen eine gesetzliche Neuregelung ab dem Schuljahr 2020/21 eingeführt.

Im Gegensatz zum bisherigen „Lehrgangssabbatical“ in Oberösterreich, gibt es künftig eine bundesweite Lösung. Diese sieht vor, dass für alle Berufsschullehrerinnen und –lehrer nun auch ein Freistellungszeitraum von einem Lehrgang bis zu einem halben Jahr möglich ist.

Ein Vorteil von diesem Sabbatical liegt darin, dass die MDL in der Rahmenzeit nicht - wie bisher in der oberösterreichischen Vereinbarung - in den Jahresdurchschnitt fallen, sondern als echte MDL bezahlt werden.

Die DA-Vorsitzenden werden dazu bei der Schulung Ende Jänner 2020 genauer informiert.

Altuelle Werte in der Sozialversicherung

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage:

€ 5.370,00

Geringfügigkeitsgrenze (monatl.):

€ 460,66

Rezeptgebühr:

€ 6,30

Zuverdienstgrenze für das Kinderbetreuungsgeld:

max. € 16.200,00

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