GÖD/ZA-Info Nr. 07 - 2022/23
Weihnachtszuschuss für Lehrerkinder
Nach Absprache mit der Bildungsdirektion OÖ kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.
Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrerinnen/Lehrer, 15. Dezember für Vertragslehrerinnen/-lehrer) ausbezahlt und scheint auf dem Gehaltszettel unter der Bezeichnung „Geldaushilfe“ auf.
Anspruch darauf haben auch Lehrerinnen die sich im Beschäftigungsverbot befinden bzw. Lehrerinnen/Lehrer die Karenz-/Frühkarenzurlaub zur Kinderbetreuung haben, sowie Lehrerinnen/Lehrer die Familienhospiz in Anspruch nehmen. Die Geldaushilfe wird von Amts wegen angewiesen.
Ein gesondertes Ansuchen an die Bildungsdirektion für OÖ bis spätestens 31. Jänner 2023 im Dienstweg müssen nur jene Kolleginnen und Kollegen stellen, deren Ehepartner bei einer Gebietskörperschaft beschäftigt sind, dort den Kinderzuschuss, aber keine Geldaushilfe anlässlich Weihnachten erhalten (z. B. Bundeslehrerinnen/-lehrer oder Bundes-Bedienstete).
GÖD-Angebot Skikarten Saison 2022/23
Auch heuer bietet das Landessekretariat für GÖD OÖ - Mitglieder ermäßigte Skikarten an.
Die Vorbestellung der Skikarten erfolgt per Telefon 0732/65 42 66 oder per Mail an ooe@goed.at.