GÖD/ZA-Info Nr. 03 - 2024/25
Dienstrechtsnovelle 2024 - Verlängerung § 52 Abs. 3 LDG
Für die Berufsschulen ist von Bedeutung, dass die befristete Einrechnung in die Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen der integrativen Berufsausbildung und der Umsetzung von Projekten der Qualitätssicherung um weitere 5 Jahre verlängert wurde.
Die Tagesgebühr (Tarif I) wird auf |
30 Euro (bisher 26,40 Euro), |
die Tagesgebühr (Tarif II) wird auf |
22 Euro (bisher 19,80 Euro), |
die Nächtigungsgebühr auf |
17 Euro (bisher 15 Euro) |
angehoben.
Der Zuschuss zur Nächtigungsgebühr wird auf bis zu 800 % der Nächtigungsgebühr angehoben (max. 153 Euro, derzeit max. 105 Euro)
Umstellung der GÖD-Kreditkarte
Durch eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen laufen die aktuellen Konditionen der GÖD-VISA Karte mit Jahreswechsel aus. Es wurden mit der Erste Bank wieder neue, günstige Bedingungen ausgehandelt. Ein Umstieg auf die neue GÖD-VISA Karte ist notwendig. Dies kann in den Filialen der Erste Bank oder als Kunde der Erste Bank / Sparkasse über die App „George“ erledigt werden. Siehe dazu die Beilage aus der GÖD-Zeitschrift, Ausgabe 6/September 2024.