GÖD/ZA-Info Nr. 03 - 2024/25

Dienstrechtsnovelle 2024 - Verlängerung § 52 Abs. 3 LDG

Für die Berufsschulen ist von Bedeutung, dass die befristete Einrechnung in die Lehrverpflichtung für die Wahrnehmung von Tätigkeiten im Rahmen der integrativen Berufsausbildung und der Umsetzung von Projekten der Qualitätssicherung um weitere 5 Jahre verlängert wurde.

Verbeserung in der Reisegebührenvorschrift ab 01.01.2025

Die Tagesgebühr (Tarif I) wird auf

30 Euro (bisher 26,40 Euro),

die Tagesgebühr (Tarif II) wird auf

22 Euro (bisher 19,80 Euro),

die Nächtigungsgebühr auf

17 Euro (bisher 15 Euro)

angehoben.
Der Zuschuss zur Nächtigungsgebühr wird auf bis zu 800 % der Nächtigungsgebühr angehoben (max. 153 Euro, derzeit max. 105 Euro)

Umstellung der GÖD-Kreditkarte

Durch eine Änderung der allgemeinen Geschäftsbedingungen laufen die aktuellen Konditionen der GÖD-VISA Karte mit Jahreswechsel aus. Es wurden mit der Erste Bank wieder neue, günstige Bedingungen ausgehandelt. Ein Umstieg auf die neue GÖD-VISA Karte ist notwendig. Dies kann in den Filialen der Erste Bank oder als Kunde der Erste Bank / Sparkasse über die App „George“ erledigt werden. Siehe dazu die Beilage aus der GÖD-Zeitschrift, Ausgabe 6/September 2024.

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