GÖD/ZA-Info Nr. 13 - 2021/22

Erhöhung des GÖD-Bildungsförderungsbeitrages

Es freut uns euch bekannt geben zu können, dass neben der GÖD–Familienunterstützung (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 7), dem Fahrtkostenzuschuss (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 8) nun auch der GÖD-Bildungsförderungsbeitrag erhöht wurde!

Für Qualifikationen die nach ECTS-Punkten bemessen werden, gilt folgende Regelung:

ECTS

BETRAG

bis 4 ECTS

€ 50,--

5 bis 40 ECTS

€ 70,--

41 bis 60 ECTS

€ 90,--

über 60 ECTS

ECTS x 1,50 = Eurobetrag

Maximalbetrag

€ 360,--

Dem Antrag ist als Nachweis der ECTS der Diplomzusatz (Diploma Supplement – DS) beizugeben.

Für Qualifikationen ohne ECTS–Bemessung sind die Richtlinien auf der Rückseite des Antragsformulars aufgelistet -

Bezugsvorschuss

Neben dem Landeslehrerunterstützungsverein (LUV), der den Vereinsmitgliedern einen Zinszuschuss zu einem Bankdarlehen bietet (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 10), gibt es auch die Möglichkeit einen Bezugsvorschuss zu beantragen.

> Vergabekriterien

Staffelung

Maximalwert

Link

Computer

€ 730,--

Antragsformular

Normaler Vorschuss

€ 4.000,--

Antragsformular

Wohnzwecke

€ 6.000,--

Antragsformular

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