GÖD/ZA-Info Nr. 13 - 2021/22
Erhöhung des GÖD-Bildungsförderungsbeitrages
Es freut uns euch bekannt geben zu können, dass neben der GÖD–Familienunterstützung (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 7), dem Fahrtkostenzuschuss (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 8) nun auch der GÖD-Bildungsförderungsbeitrag erhöht wurde!
Für Qualifikationen die nach ECTS-Punkten bemessen werden, gilt folgende Regelung:
ECTS |
BETRAG |
bis 4 ECTS |
€ 50,-- |
5 bis 40 ECTS |
€ 70,-- |
41 bis 60 ECTS |
€ 90,-- |
über 60 ECTS |
ECTS x 1,50 = Eurobetrag |
Maximalbetrag |
€ 360,-- |
Dem Antrag ist als Nachweis der ECTS der Diplomzusatz (Diploma Supplement – DS) beizugeben.
Für Qualifikationen ohne ECTS–Bemessung sind die Richtlinien auf der Rückseite des Antragsformulars aufgelistet -
Bezugsvorschuss
Neben dem Landeslehrerunterstützungsverein (LUV), der den Vereinsmitgliedern einen Zinszuschuss zu einem Bankdarlehen bietet (siehe GÖD/ZA-Info Nr. 10), gibt es auch die Möglichkeit einen Bezugsvorschuss zu beantragen.