GÖD/ZA-Info Nr. 4 - 2018/19
Geldaushilfe für Kinder anlässlich Weihnachten
Nach Gesprächen mit dem Landesschulrat kann auch heuer wieder die Geldaushilfe in der Höhe von 37 Euro je Kind für alle Kinder, für die ein Kinderzuschuss gebührt, ausgezahlt werden.
Dieser Betrag wird im Dezember (1. Dezember für pragmatische Lehrer/innen, 15. Dezember für Vertragslehrer/innen)ausbezahlt und scheint auf dem Gehaltszettel unter der Bezeichnung „Geldaushilfe“ auf.
Anspruch darauf haben auch Lehrer/innen, die sich im Beschäftigungsverbot bzw. Karenzurlaub zur Kinderbetreuung befinden, sowie Lehrer/innen die Familienhospiz in Anspruch nehmen – die Geldaushilfe wird von Amts wegen angewiesen.
Ein gesondertes Ansuchen ist nur für all jene Kolleginnen und Kollegen notwendig, deren Ehepartner bei einer Gebietskörperschaft beschäftigt sind, dort den Kinderzuschuss, aber keine Geldaushilfe anlässlich Weihnachten erhalten (z. B. Bundeslehrer oder Bundesbedienstete).
Wir bitten dies am Gehaltszettel zu überprüfen und bei Unklarheiten mit uns Kontakt aufzunehmen.