GÖD/ZA-Info Nr. 13 - 2016/17
1. Gewerkschaftsbeitrag
Der Gewerkschaftsbeitrag beträgt 2017 maximal 24,96 EUR = 1 % vom Bruttogehalt, jedoch höchstens 1 % vom Referenzbetrag (§ 3 Abs. 4 GehG).
Folgendes Beispiel zeigt den effektiven Gewerkschaftsbeitrag einer pragmatischen Lehrperson, 10. Gehaltsstufe - volle Lehrverpflichtung:
Nettogehalt ohne Gewerkschaftsbeitrag: |
Nettogehalt mit Gewerkschaftsbeitrag: |
2.209,78 EUR |
2.195,30 EUR |
Gewerkschaftsbeitrag brutto: 24,96 EUR |
effektiver Gewerkschaftsbeitrag: 14,48 EUR |
Gewerkschaftsbeitrag steuerlich absetzen
Die Veränderungen bezüglich der Veranlagung für das Kalenderjahr 2016 sind im beiliegenden Informationsblatt der GÖD ersichtlich. Bitte Beilage aushängen!
Wenn außer den bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigten Gewerkschaftsbeitrag und Vereinsabzügen keine sonstigen Beträge geltend gemacht werden, besteht keinerlei Handlungsbedarf.